Evaluation Landeskinderschutzgesetz
Monitoring zur Umsetzung der zentralen Ziele und Kernelemente des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG).
Im März 2008 ist das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit in Kraft getreten. Dort ist festgelegt, dass die Landesregierung dem Landtag in jeder Wahlperiode einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen sowie den Weiterentwicklungsbedarf der in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit erstattet.
Ebenfalls seit 2008 ist das Berichtswesen-Projekt bereits um einzelne Bestandteile des Monitorings zur Umsetzung ausgewählter Aspekte des Landeskinderschutzgesetzes ergänzt worden. Dieses Monitoring wurde inzwischen vollständig in das Berichtswesen-Projekt integriert. Zentraler Bestandteil ist zum einen die Auswertung der Falldaten bei Nicht-Inanspruchnahme der U-Untersuchungen. Zu diesem Zweck werden bei den Jugendämtern sowie den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern eine entsprechende Erhebung durchgeführt und ein Bericht über die Ergebnisse der Auswertung erstellt. Zum zweiten erfolgt eine standardisierte Erhebung bezüglich der Verwendung der Landesmittel nach dem Landeskinderschutzgesetz, hier insbesondere zur Ausgestaltung der Netzwerkaktivitäten und zum Ausbau Früher Hilfen.
Die Berichte können auf unserer Publikationenseite "Landeskinderschutzgesetz" heruntergeladen werden.