Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen
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Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anläßlich der SARS-CoV-2-Pandemie

Das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gGmbH (ism) erhebt im Rahmen des seit 2002 bestehenden Projekts „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen", das vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) und den 41 kommunalen Jugendämtern in Rheinland-Pfalz getragen wird, zentrale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Seit 2010 werden ebenfalls die Gefährdungsmeldungen gem. § 8a SGB VIII erhoben und in einem jährlichen Monitoringbericht für Rheinland-Pfalz sowie die beteiligten Jugendämter in Form von Profilen aufbereitet.

 

Beteiligung der rheinland-pfälzischen Jugendämter im Rahmen des Berichtswesen-Projekts

Im Mai 2020 hat sich ein Großteil der Jugendämter freiwillig bereit erklärt, ihre aktuellen § 8a SGB VIII Daten des Jahres 2020 zur Verfügung zu stellen, um den Verlauf der Pandemie nachzeichnen zu können und Erkenntnisse zum Umgang mit der Pandemie in den Jugendämtern in Rheinland-Pfalz zu erlangen. Die im Rahmen des Berichtswesens erhobenen Daten werden in Absprache mit den beteiligten Jugendämtern ebenfalls dem BMFSFJ zur Verfügung gestellt, das bundesweit bei Jugendämtern die Zahl und Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII im Rahmen der Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anläßlich der SARS-CoV-2-Pandemie anhand einer geringeren Anzahl an Merkmalen ab Mai 2020 wöchentlich erhebt.

Das ism hat die Daten Januar bis Mai und ab Juni 2020 monatlich erhoben, und stellt sie dem BMFSFJ zur Verfügung, so dass die Jugendämter in RLP ohne Mehraufwand auch an der bundesweiten Erhebung teilnehmen können und die Stichprobe des Bundes vergrößern

 

Dritter Kurzbericht veröffentlicht

Mit dem neuen Kurzbericht zur Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII anläßlich der SARS-CoV-2-Pandemie liegen konkrete Ergebnisse über die Kinderschutzverdachtsmeldungen für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 vor.

 

Kinderschutz im zweiten Jahr der Pandemie. Wie hat der Kinderschutz in Rheinland-Pfalz unter Pandemiebedingungen 2021 funktioniert? Ergebnisse zu den Verdachtsmeldungen zu Kindeswohlgefährdungen gemäß § 8a SGB VIII bei den rheinland-pfälzischen Jugendämtern im 1. Halbjahr 2021.

Der aktuelle Kurzbericht („3. Fact Sheet“) sowie die bisher veröffentlichten Kurzberichte stehen hier zum Download bereit:

 

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