Das Projekt
Allgemeines zum Projekt
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits im Jahr 2002 mit dem Projekt „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen“ eine landesweite Berichterstattung zu Entwicklungstrends und bedarfsgenerierenden Einflussfaktoren im Bereich der Hilfen zur Erziehung implementiert, die ein kontinuierliches Monitoring und abgestimmte Planungsprozesse für das Land und die Kommunen ermöglicht.
Das Projekt „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen“ wird gemeinsam vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (MFFKI) Rheinland-Pfalz und 40 Jugendämtern aus zwölf kreisfreien und fünf kreisangehörigen Städten mit eigenem Jugendamt sowie aus 23 Landkreisen getragen. Sie beteiligen sich sowohl an der Datenerhebung als auch an der Finanzierung dieses Projektes.
Im Zusammenspiel von Land und allen Kommunen bei der Ausgestaltung einer Berichterstattung wird nachdrücklich zum Ausdruck gebracht, dass die Kinder- und Jugendhilfe nicht nur an Bedeutung gewonnen hat, sondern dass ihre Ausgestaltung und Weiterentwicklung in gesamtstaatlicher Verantwortung getragen werden muss.
Hilfen zur Erziehung und weitere Leistungen
Seit dem Beginn des Projektes im Jahr 2002 werden im Rahmen der Datenerfassung nicht nur die Leistungsbereiche der Hilfen zur Erziehung nach Maßgabe der §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII und darüber hinaus reichende Leistungsbereiche erhoben, sondern auch mögliche Einflussfaktoren auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung.
Der Hauptteil der Daten stammt dabei aus einer jährlichen vom Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism gGmbH) durchgeführten Erhebung bei den rheinland-pfälzischen Jugendämtern. Die Datenerhebung umfasst seit dem Jahr 2002 im Kern die folgenden Merkmale:
- Organisation und personelle Ausstattung in den Sozialen Diensten der Jugendämter
- Personelle Ausstattung in den Bereichen Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
- Vorhandene Plätze im Bereich der Kindertagesbetreuung
- Fallzahlen erzieherischer Hilfen gem. §§ 27 Abs. 2, 29 bis 35, 41 SGB VIII
- Fallzahlen von Hilfen bzw. Leistungen gem. §§ 35a, 19, 42 SGB VIII
- Personelle Ausstattung und Vorgänge im Bereich der Jugendgerichtshilfe
- Bruttoausgaben der Jugendämter
Hinzu kommen Informationen zu Beratungen nach §§ 16-18, 28 und 41 SGB VIII. Diese Daten stammen aus einer seit dem Jahr 2005 jährlich durchgeführten Befragung aller rheinland-pfälzischen Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen.
Des Weiteren werden soziostrukturelle und demografische Daten in den Blick genommen, da gesamtgesellschaftliche Entwicklungen (Langzeitarbeitslosigkeit, Armut, Wandel der Familienformen) den Rahmen bilden, vor dem Jugendhilfeleistungen notwendig werden. Die hier zugrundeliegenden Daten werden jährlich seitens des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz, der Bundesagentur für Arbeit und der Einwohnermeldebehörden der rheinland-pfälzischen Städte und Verbandsgemeinden zur Verfügung gestellt. Aktuelle Befunde zu den Hilfen zur Erziehung finden Sie hier.
Erhebung der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII
2010 wurde die Erhebung in Rheinland-Pfalz auf Wunsch der beteiligten Jugendämter um die Dokumentation der Gefährdungsmeldungen nach § 8a SGB VIII erweitert, noch ehe die Erhebung 2012 landesweit gesetzlich verpflichtend wurde. Nach wie vor werden im rheinland-pfälzischen Kontext zusätzliche Variablen erhoben und ausgewertet, die zum Beispiel Aussagen zur Lebenssituation der Familien und zu Verfahren im Jugendamt in Folge einer Meldung ermöglichen, über die die Bundesstatistik aktuell keine Aussagen machen kann. Mehr Informationen zur Erhebung der Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII finden Sie hier.
Evaluation Landeskinderschutzgesetz
Seit 2008 ist das Berichtswesen-Projekt bereits um einzelne Bestandteile des Monitorings zur Umsetzung ausgewählter Aspekte des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) ergänzt worden. Dieses Monitoring wurde inzwischen vollständig in das Berichtswesen-Projekt integriert. Zentraler Bestandteil ist zum einen die Auswertung der Falldaten bei Nicht-Inanspruchnahme der U-Untersuchungen. Zu diesem Zweck werden bei den Jugendämtern sowie den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern eine entsprechende Erhebung durchgeführt und ein Bericht über die Ergebnisse der Auswertung erstellt. Zum zweiten erfolgt eine standardisierte Erhebung bezüglich der Verwendung der Landesmittel nach dem Landeskinderschutzgesetz, hier insbesondere zur Ausgestaltung der Netzwerkaktivitäten und zum Ausbau Früher Hilfen. Mehr Informationen zur Evaluation des Landeskunderschutzgesetzes finden Sie hier.
Beratungsstellen
Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt eine differenzierte Auswertung der Daten der Beratungsstellen, zum einen nach Jugendamtsbezirken, zum anderen nach Beratungsstellen. Auf der Grundlage der bisherigen Erhebungslaufzeit sind nunmehr auch zeitliche Verläufe analysierbar. Neben der Integration der Auswertungen in die jeweiligen Landesberichte „Hilfen zur Erziehung“ erfolgt die Erstellung eines jährlichen Berichts. Mehr Informationen zur Erhebung der Beratungen in Beratungsstellen finden Sie hier.
Eine Übersicht über die im Rahmen des Projekts verfassten Publikationen finden Sie hier.