Beratungsstellen

Im Rahmen des Projekts „Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen“ erfolgt bereits seit dem Jahr 2005 durch das ism eine Erhebung der Fallzahlen bei den Erziehungsberatungsstellen bzw. bei den Ehe,- Familien- und Lebensberatungsstellen in Rheinland-Pfalz. Mittlerweile beteiligen sich alle rheinland-pfälzischen Beratungsstellen an der jährlichen Datenerhebung.
Bisherige Analysen machen deutlich, dass Beratungen nach § 28 SGB VIII bei Beratungsstellen zumindest teilweise (vor allem) ambulante Hilfen seitens der Jugendämter ersetzen können bzw. Beratungen nach §§ 17, 18 SGB VIII in Beratungsstellen häufig in Kombination mit Hilfen zur Erziehung erfolgen. Dies macht deutlich, dass der Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung nicht ohne eine Erfassung der Inanspruchnahme von Beratungen sowie der Abbildung der Beratungsstellenlandschaft hinreichend dargestellt werden kann.
Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt eine differenzierte Auswertung der Daten der Beratungsstellen, zum einen nach Jugendamtsbezirken, zum anderen nach Beratungsstellen. Der neueste Bericht zur Erhebung der Fallzahlen bei den Beratungsstellen (EB und EFL) im Land Rheinland-Pfalz (Berichtsjahr 2016) kann hier heruntergeladen werden.