Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII
Zentrale Aufgabe der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe ist die Sicherstellung eines qualifizierten Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl. Im Zusammenhang mit tragischen Fällen von Kindstötungen wird seit nunmehr fünf Jahren auf fachlicher und fachpolitischer Ebene verstärkt darüber diskutiert, wie ein verbesserter Kinderschutz aussehen kann.
Ohne eine systematische Datengrundlage können die Auswirkungen der Kinderschutzdebatte nicht ausgewertet und im Sinne von Entwicklungsperspektiven für die Jugendämter erarbeitet werden. Die Überzeugung, dass eine systematische Kenntnis der fachlichen Praxis im Umgang mit Meldungen nach § 8a SGB VIII die zentrale Voraussetzung dafür darstellt, die eigene Kinderschutzarbeit fachlich adäquat weiterentwickeln zu können, ist Ausgangspunkt für die Evaluation der Meldungen gem. § 8a SGB VIII in den rheinland-pfälzischen Jugendämtern, die federführend von den Jugendämtern und dem MFFKI initiiert wurde.
Die landesweiten Berichte haben zum Ziel, mittels einer validen Datenbasis zum Meldeverfahren gem. § 8a SGB VIII in Rheinland-Pfalz zur Erhellung des „Dunkelfelds“ über einen zentralen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe beizutragen.
Die bislang erschienenen Berichte und Fact-Sheets können auf unserer Publikationenseite "Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII" heruntergeladen werden.