Qualitätsentwicklung durch Berichtswesen
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Hilfen zur Erziehung - Aktuelle Befunde zum Erhebungsjahr 2024

Seit 2019 zeichnet sich eine Konsolidierung der Fallzahlen ab

Im Jahr 2024 wurden in Rheinland-Pfalz 30.184 Hilfen zur Erziehung gem. §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII (ohne umA) gewährt. Im Vergleich zum Erhebungsjahr 2023 entspricht dies einem landesweiten Anstieg der Fallzahlen um 655 erzieherische Hilfen bzw. einem Plus von 2,2 %. Damit ist die Zahl der Hilfen im zweiten Jahr in Folge angestiegen. In den Vorjahren sind die Fallzahlen, nach einer starken Expansionsphase zwischen den Jahren 2002 und 2011, in einem schwächeren Umfang angestiegen. In den Berichtszeiträumen 2014/2015, 2019/2020 und 2021/2022 waren leichte Rückgänge der Fallzahl erzieherischer Hilfen in Rheinland-Pfalz zu beobachten.

 

Etwa 3,7 % der unter 21-Jährigen in Rheinland-Pfalz erhalten eine Hilfe zur Erziehung

Werden die Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung in Relation zur Bevölkerung unter 21 Jahren gesetzt, so ergibt sich im Jahr 2024 landesweit ein Wert von 36,7 Hilfen gem. §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII je 1.000 junge Menschen im Alter von unter 21 Jahren in Rheinland-Pfalz. Anders gesagt, haben rund 3,7 % der rheinland-pfälzischen Kinder und Jugendlichen unter 21 Jahren im Jahr 2024 eine Hilfe zur Erziehung erhalten.

 

Ambulante Hilfen befinden sich im Jahr 2024 auf dem höchsten Niveau seit 2002

Im Zuge des Ausbaus der ambulanten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 27 Abs. 2 amb., 29-31, 35 amb., 41 amb. SGB VIII) hat sich deren Fallzahl seit 2002 um 12.210 Hilfen erhöht. Das heißt, die Fallzahlen im ambulanten Segment haben sich in 23 Berichtsjahren mehr als verdreifacht. Im Jahr 2024 wurden in Rheinland-Pfalz 17.371 Hilfen im ambulanten Bereich durchgeführt, während es im Jahr 2002 5.161 Hilfen waren. Alle anderen Hilfesegmente zeigen im Vergleich in der langfristigen Betrachtung deutlich kleinere Fallzahlanstiege oder bewegen sich auf nahezu konstantem Niveau. Der Vorjahresvergleich in Rheinland-Pfalz zeigt zwischen den Jahren 2023 und 2024 einen Anstieg der ambulanten Hilfen um 542 Hilfen bzw. 3,2 %.

 

Fremdunterbringungen: Fallzahlanstieg von 2023 auf 2024 im stationären Bereich, leichter Rückgang bei den Vollzeitpflegen

Im Berichtsjahr 2024 sind landesweit 5.828 stationäre Hilfen (§§ 27 Abs. 2 stat., 34, 35 stat., 41 stat. SGB VIII) gewährt worden. Während es im Jahresvergleich 2022/2023 einen Rückgang um 2,0 % stationärer Hilfen gab, ist die Fallzahl zwischen 2023 und 2024 um 2,2 % angestiegen. Seit Beginn der Erhebung im Jahr 2002 ist eine Steigerung in diesem Bereich von 17,3 % zu verzeichnen.

Neben den stationären Hilfen spielt mit Blick auf die Unterbringung junger Menschen außerhalb ihrer Familien die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII eine zentrale Rolle. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 5.067 Hilfen gem. § 33 SGB VIII (in eigener Kostenträgerschaft) durch die rheinland-pfälzischen Jugendämter gewährt. Im Vergleich zum Beginn der Erhebung im Jahr 2002 ist damit eine Steigerung der Fallzahlen in diesem Hilfesegment um 55,1 % zu beobachten. Während die Vollzeitpflege im Vergleich der Erhebungsjahre 2014 und 2017 einen Fallzahlzuwachs von 9,4 % zu verzeichnen hatte, ist nunmehr wenig Bewegung erkennbar. Von 2023 auf 2024 sind die Fallzahlen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII (in eigener Kostenträgerschaft) in Rheinland-Pfalz um 21 Hilfen bzw. 0,4 % gesunken.

 

Anstieg der Auszahlungen für Hilfen zur Erziehung in Rheinland-Pfalz um 11,1 % von 2023 auf 2024

In Rheinland-Pfalz wurden im aktuellen Erhebungsjahr 2024 rund 641 Millionen Euro für Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 Abs. 2, 29-35, 41 SGB VIII aufgewendet.  Analog des bundesweiten Trends ist auch in Rheinland-Pfalz in der langfristigen Entwicklung ein deutlicher Anstieg der Auszahlungen zu beobachten. Wendeten die rheinland-pfälzischen Jugendämter im Jahr 2005 noch rund 232 Millionen Euro für die Hilfen zur Erziehung auf, so haben sich die Auszahlungen bis zum Berichtsjahr 2024 um rund 408 Millionen Euro bzw. mit einer Steigerung von 175,9 % erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Auszahlungen für erzieherische Hilfen landesweit um etwa 64 Millionen Euro bzw. um 11,1 % angestiegen.

 

Erneuter Ausbau der Personalressourcen in den rheinland-pfälzischen Jugendämtern um rund 4%

Im Jahr 2024 gibt es in Rheinland-Pfalz rund 948 Vollzeitstellenäquivalente in den Sozialen Diensten. Berücksichtigt werden hierbei alle im Stellen-plan der Jugendämter festgeschriebenen Personalstellen, die in den Arbeitsbereichen Allgemeiner Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst, Jugendhilfe im Strafverfahren, Trennungs- und Scheidungsberatung, Heimkinderdienst und Eingliederungshilfe des öffentlichen Jugendhilfeträgers liegen oder von freien Trägern übernommen werden (ohne Stellen für die Betreuung von umA). Seit 2002 zeigt sich ein kontinuierlicher Ausbau der Personalressourcen in den Jugendämtern um rund 122 %. Diese Entwicklung setzt sich auch im Jahresvergleich 2023/2024 mit einem Ausbau der Personalstellen in den Sozialen Diensten um 38,3 Vollzeitäquivalente bzw. 4,2 % fort.

 

 

Die Berichte können auf unserer Publikationenseite "Hilfen zur Erziehung" heruntergeladen werden.